Rettungstaucher

Die Rettungstaucher der Wasserwacht werden zur Suche, Rettung oder Bergung von Verunglückten benötigt, wenn Rettungsschwimmer und Motorboote alleine nicht mehr ausreichen. Auch die Bergung von Fahrzeugen und gefährlichen Gütern aus dem Wasser gehören zu den Aufgaben von Rettungstauchern. Die Taucher im Wasserrettungseinsatz sind aufgrund der schwierigen äußeren Bedingungen unter Wasser (hoher Wasserdruck, schlechte Sicht, niedrige Wassertemperaturen) einer ständigen psychischen Belastung ausgesetzt. Dies trifft erst Recht zu, wenn es um die Rettung oder Bergung von Personen geht.  Ausbildung zum Rettungstaucher: Voraussetzung für die Ausbildung zum Taucher im Rettungsdienst ist die abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter. Die Ausbildung umfasst 105 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis und muss spätestens innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Dies beinhaltet die theoretische Ausbildung, sowie die Pool- und Freiwasserausbildung. Jedes dieser Teilgebiete wird mit einer Prüfung abgeschlossen.  Lehrgangsinhalt

  • Sicherheitsregeln nach DGUV Regel 105-002 / DV – WRD / APV-T
  • Rechtsgrundlagen
  • Tauchphysik
  • Tauchmedizin
  • Gerätekunde
  • Tauchgangsberechnug nach GUV-Tabelle
  • Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen
  • Ausbildung in Suchtechniken und in die Tätigkeit als Signalmann
  • Taktische Ausbildung
  • Eigensicherung an Einsatzstellen
  • Verhalten bei Tauchgängen und Notsituationen
  • Knotenkunde
  • Naturschutz / Gewässerschutz
  • 105 UE Theorie aufgeteilt in folgende Ausbildungsabschnitte:
  • 35 UE in theoretischer Ausbildung
  • 30 UE in praktischer Ausbildung an Land
  • 20 UE in praktischer Ausbildung im Hallenbad
  • 30 UE in praktischer Ausbildung im Freiwasser (entspricht 45 Tauchgänge zu je 30 Min. und max. 20m Tiefe)