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Die Ortsgruppenleitung der Wasserwacht: OG Vohburg………………

hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am

Datum:            10.01.2021…………………………………………………

Ort:                 Wasserrettungszentrum Vohburg………………………

Zeit:                15 Uhr………………………………………………………

durchzuführen ist

.

Termin bei einer Stichwahl ist der 12.01.2020 19 Uhr im Wasserrettungszentrum.

Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Ortsgruppenleitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.

Für die Wahl der Jugendleitung besitzen die Mitglieder ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.

Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum

            ………………30.12.2020.., 18.00 Uhr ………………………………

Schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen. Wahlvorschläge per E-Mail sind nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die amtierende Ortsgruppenleitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 2 Ordnung WW)

  • Vorsitzender der OG Vohburg
  • stv. Vorsitzender der OG Vohburg……………..
  • Technischer Leiter der OG Vohburg…………………………..
  • stv. Technischer Leiter der OG Vohburg…………………..
  • Jugendleiter der OG Vohburg………………………………………………..
  • stv. Jugendleiter der OG Vohburg……………………………………………..
  • ………………………………………………………………………..

Die Ortsgruppenleitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.

Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.

Wahlvorschläge sind zu richten an:

            Bayerisches Rotes Kreuz

            Wasserwacht  OG Vohburg….

            – Wahlvorbereitungsausschuss –

            Alte Landgerichtstr. 11a

            85088 Vohburg

            FAX: (0 84 41) 49 33 – 33

            Email: wahlen2021@wasserwacht-vohburg.de